Mit der jährlich vorgeschriebenen, sicherheitstechnischen Überprüfung und Wartung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Wie Sie sicher wissen, müssen Ihre automatischen Tür-, Tor- und Schrankenanlagen einer jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung (laut § 22 AAV Allgemeinen Arbeitnehmerschutz Verordnung bzw. §17 AschG ArbeitnehmerInnen Schutz Gesetz) unterzogen werden.
Aus diesem Grund erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot, welches die Überprüfung aller Funktionen und Sicherheitseinrichtungen gemäß den Richtlinien für kraftbetätigte Türen und Tore inkl. Dokumentation der Sicherheitsprüfung beinhaltet.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen in Kombination die Wartung Ihrer Tür-, Tor- und Schrankenanlagen gerne mit an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!